Manfred Gunia schrieb:
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> BGB für GB?
Eher nicht. Dominique, unser BGB hat Gültigkeit für das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland. Verkäufer war ein Händler in GB, bei dem ich es das erste Mal auch reklamiert habe. Das zweite Mal habe ich ebenfalls beim Händler reklamiert, aber auf dessen Anweisung direkt an Opticron zurückgesandt und von denen dann das Ersatzgerät bekommen (das erste hatte der Händler geschickt).
Ich habe im Kleingedruckten nicht nachgesehen, welches Recht meinem Vertrag mit dem Händler in GB zugrundeliegt, aber er müsste schön blöd sein, wenn er jeweils das Recht desjenigen Staates gelten ließe, aus dem sein Käufer kommt. Vermutlich unterliegt der (Kauf)Vertrag also britischem Recht. Vielleicht könnte ich auch nach britischem Recht etwas zurückfordern, aber ganz ehrlich, ich habe zuviel zu tun um mich wegen 40 Euro in britisches Recht einzuarbeiten und einen Streit mit dem Händler vom Zaun zu brechen, von dem ich noch nicht einmal weiß, ob er für mich aussichtsreich enden könnte. Ich buche das Ganze unter den Risiken von Internetkäufen ab, schließlich war es immerhin gut 20% billiger als hier in D, da bleibt immer noch was übrig.
Grüße, Andreas