Ich halte es durchaus für möglich, dass Herr Korth sich gerne dazu äußern würde, es ihm aber von seinem Vorgesetzten verboten worden ist. Mir sind einige solcher Fälle bekannt, in denen Arbeitnehmern untersagt worden ist, sich öffentlich oder gegenüber Geschäftspartnern über unternehmensrelevante Angelegenheiten zu äußern.