Gunnar schrieb:
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> Hallo FrankB,
> sind Sie denn pesönlich dem Anspruch gewachsen,
> den Sie an andere Menschen, in diesem Fall
> Verkäufer stellen?
Hallo Gunnar,
ich selbst berate häufig Kunden unserer Firma und habe noch häufiger mit den Folgen von Fehlberatungen durch Verkaufspersonal (meistens dem reiner Handelsvertretungen) zu tun. Letztere kennen häufig nicht einmal die Eigenschaften des eignenen Sortiments, das gleichzeitig die maximale Höhe des eigenen Horizonts bestimmt. Leider ist die Beweislage hinsichtlich der Fehlberatung meist so dürftig, dass keine Ansprüche gegen die Verkäufer geltend gemacht werden können.
> Formulieren Sie Ihre Bedürfnisse so eindeutig,
> dass ein Fachverkäufer erkennen kann, was Sie
> wünschen?
Wahrscheinlich eindeutiger als es den meistens Verkäufern lieb ist. Fachverkäufer habe ich bisher nicht kennengelernt, ist ja auch kein geschützter Begriff.
Das Selbstvertrauen eines Verkaufsberaters können Sie ganz leicht auf die Probe stellen: Lassen Sie sich mal die Eignung einer Ware für einen bestimmten Einsatzzweck und das dazu geführte Beratungsgespräch mit dem Auftrag/Rechnung bestätigen.