Quote
Kann man in so einem Fall eigentlich ein Neugerät im Austausch verlangen?
puh, die Wandlung nach zweimaliger Reklamation ist m.W. möglich - Vertragsrücktritt. Doch das Gerät funktioniert ja!
Dan fangen die juristischen Feinheiten an, da musst du jetzt durch..... :)
Warte mal ab und dann wenn wieder Probleme anstehen, auf keine Lustmehrabgeben pochen !