"Nicht die Nachfrage, sondern das Verhältnis zwischen Nachfrage und Angebot ist ein wesentlicher preisbestimmender Faktor" ...
Lieber Herr Schön, natürlich habe ich dasselbe gemeint wie Sie!
Was den Hauptunterschied zwischen Werks- und Kaufvertragsbedingungen betrifft, den kennen Sie auch:
Ein Werksvertrag, wie es beim Falle der Kundenbestellung eines Cembalos bestellt ist, unterliegt völlig anderen Bedingungen, als ein Kaufvertrag!
Ich muss 500 Stunden einplanen und das mache ich nur, wenn ich dafür genug zu essen bekomme; der Materialwert ist vernachlässigbar, solange der Kunde weder Platinbassssaiten noch Elfenbeintasten verlangt. Sonst geht es einfach nicht: ich würde "draufzahlen"; lieber gehe ich sonst Instrumente stimmen, auch, wenn es langweilig ist.
Ein Gattungswarenhersteller, der erst einmal eine Produktionsstrasse für Millionen Euronen eingerichtet hat, MUSS seine Ware produzieren, auch, wenn er irgendwann sehr viel weniger Geld dafür kriegt, als ursprünglich angenommen! Natürlich wird kein Optik-Hersteller dem selbstmörderischen Ansinnen folgen, ein neues 6x30 herzustellen, da er damit rechnen müsste, von Anfang an nicht mehr als sagen wir 898€ verlangen zu können und nach zwei jahren vielleicht nur noch 498.
Ihrer Kapaun-Argumentations schliesse ich mich an natürlich, er hat aber vorzüglich geschmeckt, auch, wenn wir zu viert und dann zu zweit fast eine Woche davon essen konnten.
Marc Champollion
Ihr Cembalo zu 50€ müssten Sie als CD bestellen, was den Vorteil hätte, dass es immer gestimmt bliebe!