Sie schreiben: "Irgendwie läuft das immer nach dem gleichen Muster, wenn Sie sich mal geirrt haben. Sie können das nicht zugeben und sinnen auf Hintertürchen."
Was heißt hier "immer"? Nun habe ich mal ganze drei Beiträge geschrieben, und in keinem Falle wäre Ihr Vorwurf angebracht. Ich sinne nicht auf Hintertürchen, weil ich es nicht nötig habe.
Bevor ich auf Ihre falschen Aussagen eingehe, möchte ich noch betonen, daß ich die stillschweigende Voraussetzung gleicher Vergrößerung in der Bildmitte nur der Vollständigkeit halber erwähnt habe und sie auf das, worauf es ankam, überhaupt keinen Einfluss hat, nämlich die Widerlegung Ihres ungerechtfertigten Vorwurfs, ich hätte die Rotationssymmetrie im scheinbaren Sehfeld nicht beachtet. Insofern ist es doppelt hinterlistig, wie Sie versuchen, mir von Ihnen ausgedachte Fehler zu unterstellen. Aber dass dies Ihr Prinzip ist, ist ja bekannt. Ich sehe nirgendwo in meinem letzten Beitrag einen Bezug zur angeblich von mir verletzten Rotationssymmetrie. Und ich sehe in Ihrem Beitrag nirgendwo (außer diesem Vorwurf) einen Hinweis darauf, an welcher Stelle ich gegen Rotationssymmetrie verstoßen haben sollte.
Sie schreiben: "Wer hat hier stillschweigend vereinbart, die Vergrößerung eines Fernglases wäre nur auf eine enge Region in der Bildmitte zu beziehen?"
Es ist in der Optik allgemein üblich (also auch für die Betrachtung des hier anliegenden Falles "stillschweigend vorausgesetzt"), dass die nominelle Vergrößerung auf den paraxialen Bereich bezogen wird. Wenn Sie das nicht wissen, so wundert mich das nicht. Aber mir deshalb vorzuwerfen, ...
wie Sie schrieben: "Das schieben Sie jetzt nach, typischerweise, weil sie die bei einem kissenförmig verzeichnenden Fernglas in der Bildmitte resultierende relative Verkleinerung, die die zum Rand zunehmende Vergrößerung ausgleicht, plötzlich als neue Bezugsregion für die Vergrößerung des Fernglases definieren wollen. Das aber ist nur ein Trick um recht zu behalten, ..."
Dass als nominelle Vergrößerung die auf der Achse anzugeben ist, sehen Sie unter anderem daran, dass man die Verzeichnung wahlweise als Abweichung der tatsächlichen Bildhöhe von der Soll-Bildhöhe nach der Tangens-Bedingung oder als die Abweichung der lokalen Vergrößerung von der nominellen (des paraxialen Bereichs) definiert.
Sie schreiben nach der in meinem obigen Zitat abgebrochenen Stelle weiter: "... denn die Vergrößerung wird normalerweise auf den Mittelwert über den gesamten Sehfelddurchmesser bezogen, nur deshalb lässt sie sich als Quotient von EP und AP ausdrücken. So geben sie alle Hersteller an, so wird sie gemessen, und so wird sie stillschweigend vorausgesetzt."
Das ist nun aber auch wieder falsch und zeigt, dass Sie trotz mangelhafter Optikkenntnisse immer wieder den Fehler machen, etwas zu behaupten und als Faktum darzustellen, das Sie sich mit Halbwissen zusammenreimen.
Nach Ihrer Definition würde sich die Vergrößerung des optischen Systems ändern, wenn man bei einem nicht verzeichnungsfreien System die Größe der Sehfeldblende ändern. Wie Sie in vielen Astronomie-Foren nachlesen können (und sollten, um ein bisschen hinzuzulernen, bevor Sie wieder auf andere losgehen), ist allgemein bekannt, daß z.B. die extrem weitwinkligen Nagler-Okulare eine starke kissenförmige Verzeichnung aufweisen und dadurch das Sehfeld gegenüber dem Wert, der sich aus der nominellen Vergrößerung des Teleskopsystems ergeben sollte, stark aufweiten. Die nominelle Vergrößerung ist nicht als Quotient aus Eintritts- und Austrittspupille definiert (obwohl man diesen praktisch nutzt, um die Vergrößerung näherungsweise zu berechnen), sondern als Quotient der Brennweiten von Objektiv und Okular, und diese Brennweiten sind immer die paraxialen Brennweiten und nicht, wie Sie es hier in der Raum stellen, irgendwelche Mittelwerte über das Bildfeld!
Außerdem machen Sie den Fehler (Zitat: "nur deshalb lässt sie sich als Quotient von EP und AP ausdrücken"), dass Sie annehmen, die Größe der Austrittspupille werde durch dieselbe Verzeichnung, die das Bild aufweist, verkleinert oder vergrößert. Und auch das ist falsch. Nur als kleiner Denkanstoß für Sie, um selbst auf der Trichter zu kommen: Wenn das Okular das in sehr kurzer Entfernung (fast gleich der Okularbrennweite) liegende reelle Zwischenbild zum virtuellen Bild für den Betrachter in annähernd unendlicher Entfernung entwirft, ist der Wert des Abbildungsmaßstabs extrem groß. Aber wenn dasselbe Okular das Bild der Eintrittspupille (richtiger: der Austrittspupille des Objektivs, die aber fast identisch mit der Eintrittspupille des Fernglases ist) als Austrittspupille des Fernglases erzeugt, dann ist der Abbildungsmaßstab näherungsweise gleich dem Kehrwert der Vergrößerung. Das Okular arbeitet also bei der Erzeugung des virtuellen Bildes für den Beobachter und bei der Erzeugung der Austrittspupille in extrem verschiedenen Abbildungsmaßstäben, und folglich kann die jeweilige Verzeichnung in beiden Fällen ganz verschieden sein. Es ist z.B. duchaus möglich, dass in dem einen Falle die Verzeichnung positiv und im anderen negativ ist. Also ist es Quatsch, oder wie Sie lieber sagen: Quark, mit der Größe der AP zu argumentieren, wenn es um die Verzeichnung und Vergrößerung des Fernglases geht.
Woher wollen Sie wissen, daß alle Hersteller die Vergrößerung so messen und angeben? Das ist, wie schon gesagt, nur eine näherungsweise Überprüfungsmethode, die zwar innerhalb der üblichen Rundungstoleranzen sehr gut brauchbar ist (Fernglasvergrößerungen werden üblicherweise nur als ganze Zahlen ohne Nachkommastelle oder bestenfalls mit der Nachkommastelle 5, also auf eine halbe Einheit genau angegeben – da reicht die AP-Methode aus) und auch gern nach oben abgerundet. Und außerdem ist ja, wie von mir oben erklärt, die Verzeichnung der AP eine andere als die des Bildes, was Ihnen aber offenbar nicht bekannt war.
Deshalb darf nun ich mit Ihrem abschließenden Satz "Und das wissen Sie sehr gut, Sie tricksender Rechthaber" enden, der aus Ihrem Munde völlig fehl am Platz war, aber auf Sie angewandt zumindest im zweiten Teil stimmen dürfte. Beim ersten Teil ist es unsicher, denn es kann gut sein, dass Sie gar nicht wussten, wie falsch Ihre Behauptungen waren, sondern "bona fide" (im guten Glauben) waren, alles viel besser zu wissen als ich. Wieder einmal zeigt sich, dass Halbwissen oft viel gefährlcher als gar kein Wissen ist, weil der Halbwissende sich allzu leicht überschätzt, unsinnige Behauptungen aufstellt und sie danach mit Zähnen und Klauen verteidigt und dann dem Gegner als letztes verbliebenes Argument besonders gern "Rechthaberei" vorwirft.
Nein, mit solchen Leuten will ich nicht weiterdiskutieren. Ich werde also dem Vorbild einiger anderer Forumsteilnehmer folgend meine eben erst begonnene Tätigkeit in diesem Forum einstellen und Ihnen die Freiheit lassen, hier weiterhin physikalische Tatsachen nach Willkür zu verdrehen.
Bussibär