Bitte unterstellen Sie mir nicht Unwahrheiten! Ich habe nie von einer Einhaltung mathematisch genauer Parallelität gesprochen oder diese gefordert, sondern mir galt und gilt in diesem Zusammenhang selbstverständlich auch ein solcher Fall noch als (hinreichend) „parallel“, bei dem die vom Hersteller bei der Montage und Justage geforderten Toleranzen eingehalten werden, also eine Parallelität, wie sie bei einem normalen, nicht zu beanstandenden Zeiss Victory 8x32 FL geboten wird.
Bitte belegen Sie Ihren Vorwurf oder entschuldigen Sie sich für Ihre Entgleisung.
Bitte unterstellen Sie mir ferner auch nicht „Finten“, also das In-Aussicht-Stellen eines Preises für eine Lösung des gestellten Problems in der Absicht, diesen Preis dann doch niemandem zukommen zu lassen. Wenn ich etwas verspreche, dann halte ich es auch, selbst wenn es mich Geld kostet. Ich geben den Preis allerdings nur dann heraus, wenn die genannte Lösung die Bedingungen der gestellten Aufgabe erfüllt, und das ist mein gutes Recht. Diese Aufgabe hatte ich in dem genannten Beitrag mit dem Titel „Danke, einverstanden“ für jeden nachlesbar klar formuliert. Aber was Sie und Herr Streib nun mit dem Anspruch auf Erhalt des ausgeschriebenen Preises präsentieren, ist etwas ganz anderes: Sie beschreiben NICHT DAS SZENARIO, unter welchem die Richtungsabweichung der Knickbrückenachse von den zueinander parallel gebliebenen optischen Achsen durch Schlag, Stoß, Falls oder ein sonstiges im Alltag mögliches Ereignis an dem äußerlich nicht beschädigten Fernglas Zeiss Victory 8x32 FL des Herrn Nickel verursacht worden sein könnte. Vielmehr präsentieren Sie jetzt die Spekulation über einen davon verschiedenen denkbaren Defekt. Damit haben Sie (unabhängig davon, ob dieser Defekt mit den Aussagen von Herrn Jülich und Herrn Nickel über Fern- und Nahbetrachtung in Einklang zu bringen ist) doch eindeutig das „Thema verfehlt“.
Zu jedem Sport gehört Fairness, auch zum Denksport. Und Fairness heißt u.a. auch Anerkennung der Regeln. Also müssen Sie die gestellte Aufgabe lösen und nicht irgendeine andere. Und wenn Ihnen das nicht gelingt, können Sie nicht mit irgendetwas ganz anderem daherkommen und mir Unlauterkeit vorwerfen, wenn ich auf Erfüllung der gestellten Aufgabe bestehe.
Wie können Sie mittels so von Ihnen verdrehten Tatsachen von mir fordern oder über andere Forumsteilnehmer fordern lassen, ich solle einen gar nicht begangenen, sondern nur von Ihnen unterstellten Irrtum „eingestehen“? Da kann ich nur den Kopf schütteln.
Walter E. Schön