"Mythos": Sie sagen also, dass die Reichweite/Grenzgröße des 1-m-Cassegrains im wesentlichen nicht größer sei als die des 150-mm-Refraktors?
Kann man das vielleicht so verstehen, dass bei - durch die Luftunruhe gegebenem - konstantem Winkeldurchmesser des "Brennflecks" dessen absoluter Durchmesser in der Fokalebene proportional mit der Brennweite zunimmt und somit bei maßstäblich vergrößerter Optik (gleiche Öffnungsverhältnisse, Cassegrain ~ Fraunhofer) keine Steigerung der Leuchtdichte im Brennfleck zustandekommt? Der Brennfleck würde sich dementsprechend beim größeren Teleskop auch nicht besser vom Hintergrund abheben, und nur diese "Abhebung" (Kontrast) bestimmt ja die Reichweite/Grenzgröße.
Das heißt natürlich, dass die theoretische Steigerung des Abbildungskontrasts ("Airydisk-Brilliancefaktor") entsprechend der vierten Potenz der Öffnung (Objektivdurchmesser) bei Langzeitaufnahmen infolge der Luftunruhe völlig unwirksam wird und nur im Weltraum oder mit "adaptiver Optik" genutzt werden kann.
Eine Steigerung des Abbildungskontrasts ist - wie wir wissen - auch bei Kurzzeitbelichtung mittels Video- und Stacktechnik möglich. Wie weit kommt man denn mit dieser Technik bei Großteleskopen?
Beispiel: 150-mm Optik bei 16 s Belichtungszeit gegen 6-m Optik mit 0,4 s, in beiden Fällen gestackt, das müsste doch schon einen deutlichen Gewinn an Kontrast und Reicheite bringen? Aber da sind wir ja auch schon bei extremen Baugrößen, und Sie - bzw. Herr Geyer - haben Recht, dass mit mittleren Teleskopen noch nichts wesentliches an Reichweite gegenüber einem Sechszöller zu gewinnen ist.
Für mich ist das jetzt, nachdem ich glaube, es verstanden zu haben, doch eine recht verblüffende Einsicht.
Was die Abbildung von Kugelsternhaufen angeht, da stimme ich Ihnen ja weitgehend zu.
Gruß, Jan Fremerey
www.astro-vr.de